Immohomes

Werte schaffen - Mit dem richtigen Durchblick, Immobilienwerte steigern

Herzlich Willkommen bei Immo Homes,

Mein Name ist Katja Krebs, Ihre engagierte Maklerin tätig in Düsseldorf und Umland.

Sparen Sie Zeit und Geld durch meine direkte Erreichbarkeit, den ganzen Tag, auch am Wochenende mit einem Service der verlässlich, effektiv und partnerschaftlich ist. Ganz gleich, ob Sie nun privat oder geschäftlich an einer Immobilienvermittlung interessiert sind,ich freue mich darauf Ihre Wünsche kennen zu lernen.

Partner

 

 

Was Kunden sagen

Kundenstimmen

Liebe Frau Krebs,

Wir sind hochzufrieden mit Ihrem Service und Ihrer ständigen Bereitschaft unsere Fragen bis zum vollständigen Verstehen zu beantworten. Wir sind glücklich, die richtige Entscheidung, dank Ihrer HIlfe getroffen zu haben und freuen uns auf unser neues Zuhause in Düsseldorf Oberbilk.

Herzlichen Dank M.M und R.M

Hallo Frau Krebs,

Ihre Kompetenz und Beratung hat meine Erwartungen übertroffen. Ich werde Sie weiterempfehlen.

Besten Dank P.A

Für Mieter

Untervermietung

Das Urteil:
Wer seine Mietwohnung aus beruflichen Gründen zeitweise nicht nutzt, darf sie untervermieten (BGH, Az.VIII ZR 349/13).
Der Sachverhalt:
Als ein Mieter eine auf zwei Jahre befristete Stelle in Kanada antrat, wollte er zwei der drei Zimmer seiner
Wohnung untervermieten. Der Vermieter sperrte sich.
Die Konsequenz:
Das Gericht gab dem Mieter recht: Das moderne Erwerbsleben erfordere Felxibilität in HInblick auf den Arbeitsort.
Die Erlaubnis zur Untervermietung gilt allerdings nicht für die Überlassung der WOhnung an beliebige Touristen
(BGH, Az VIII ZR 210/13)

Mängelanzeige

Das Urteil:
Behebt der Vermieter einen gemeldeten Schaden nicht, muss ihn der Mieter nicht aufs Neue anzeigen. (BGH,Az.VIII 317/13).:
Der Sachverhalt:
Wegen Schimmelbefalls,hatte ein Mieter die MIete um 15 % gemindert. Da der Schaden nach einen Jahr schlimmer wurde,
kürzte er die Miete um 30 Prozent. Daraufhin erhielt er eine Kündigung, weil er den Mangel erneut hätte anmelden müssen.
Die Konsequenz:
Lässt sich Schimmelbefall ausschliesslich auf Baumängel zurückführenund hat der Mieter dies dem Vermieter schon in der
ersten Mängelanzeige deutlich gemacht, ist eine Folgemeldung unötig. Die weitere Mietminderung ist deshalb zulässig.

Quotenklausel

Das Urteil:
Zieht eine Mieter vor Ablauf der üblichen Renovierungsfrist aus, muss er trotz Klausel nicht anteilig die Kosten für Schönheitsreperaturen tragen.(BGH,Az.VIII ZR 242/13)
Der Sachverhalt:
Der Vertrag legt fest, dass der Mieter die Wohnung beispielsweise alle fünf Jahre neu streichen muss. Sollte der Mieter
nach einem Jahr ausziehen, müsste er ein Fünftel der voraussichtlichen Malerkosten. Dem BGH war diese Regelung zu unpräzise.
Die Konsequenz:
Der Vermieter muss hinnehmen, das ein Mieter kurzfristig auszieht, ohne sich an den Reparaturen zu beteiligen.







Für Verkäufer

 

 

Für Eigentümer




Karlsruhe - Im Streit um die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern gestärkt. Die fünf Richterinnen und Richter hoben ein Urteil des Landgerichts Mannheim auf, das eine Kündigung für rechtswidrig erklärt hatte.

Das Landgericht hatte im April 2014 noch entschieden, dass der Vermieter den späteren Eigenbedarf schon bei Abschluss des Vertrags hätte voraussehen können und müssen. Jetzt muss das Landgericht neu über den Fall verhandeln.

Im konkreten Fall wollte der Vermieter die Zweizimmerwohnung in Mannheim seiner 20-jährigen Tochter geben und kündigte deswegen den erst zwei Jahre zuvor geschlossenen Mietvertrag. Die Tochter wohnte zuvor bei ihren Eltern, wollte nach einem einjährigen Aufenthalt in Australien dann aber in einer eigenen Wohnung leben.

Richterin Karin Milger sprach in der Verhandlung von der "Unberechenbarkeit der heutigen Jugend" und betonte, es gebe keine gesetzliche Pflicht, einen später eintretenden Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrags erkennen zu müssen. Es bestehe kein Rechtsmissbrauch, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss einen späteren Eigenbedarf noch nicht ernsthaft in Betracht gezogen habe, erklärte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe.

ssu/dpa-AFX